Agrarministerkonferenz: Vertrauen statt neuer Auflagen und Kontrollen
Familienbetriebe Land und Forst fordern Korrekturen bei WVO, EEG, EUDR und GAP
Berlin, 23.09.2026. Zu Beginn der Agrarministerkonferenz in Würzburg fordern die Familienbetriebe Land und Forst Bund und Länder auf, die Handlungsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu sichern. Es braucht endlich Vertrauen statt neuer Auflagen und Kontrollen.
„Wiederherstellungsverordnung, Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG) und Nationaler Wiederherstellungsplan dürfen nicht isoliert betrachtet werden. In ihrem Zusammenspiel droht ein Spinnennetz aus Auflagen und Bedingungen zu entstehen, das unseren Betrieben Handlungsfähigkeit raubt und Bürokratie beschert“, erklärt Alexander Stärker, stellvertretender Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst und Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Bayern.
Ein von den Familienbetrieben Land und Forst, dem Deutschen Bauernverband und der AGDW beauftragtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Kombination aus WVO und NatInfG – entgegen allen Versprechen – ordnungsrechtliche Beschränkungen der Landnutzung nach sich ziehen wird. „Die Umsetzung der WVO muss daher gestoppt, die Verordnung in Brüssel überarbeitet werden. Das NatInfG muss von der Bundesregierung zurückgezogen werden“, so Stärker.
Korrekturbedarf sieht der Stärker auch bei der EEG-Novelle. „Ein staatlicher Pachtdeckel für private Grundstücke widerspricht den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft und greift unmittelbar in die Vertragsfreiheit ein. Er schwächt die Wertschöpfung im ländlichen Raum und beschädigt die Akzeptanz der Energiewende. Der Pachtdeckel muss im parlamentarischen Verfahren gestrichen werden.“
Auch bei der nationalen Umsetzung der EUDR dürften die in Brüssel von der Bundesregierung erreichten Vereinfachungen nicht verloren gehen. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse müssten rechtssicher mit Sammelerklärungen arbeiten können. Zusätzliche nationale Verschärfungen bei Kontrollen und Sanktionen lehnt der Verband ab. „Bei erstmaligen Formfehlern muss Nachbesserung vor Bußgeld gelten. Ein Formfehler ist keine Entwaldung“, betont Stärker.
Mit Blick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 erklärt der stellvertretende Vorsitzende abschließend: „Die GAP bildet den Rahmen für faire Wettbewerbsbedingungen und eine verlässliche Einkommenssicherung in der Landwirtschaft. Hohe EU-Standards, Preisschwankungen und globaler Wettbewerbsdruck belasten unsere Betriebe erheblich. Deshalb lehnen wir Kürzungen und Kappungen der Direktzahlungen ebenso ab wie eine Renationalisierung der GAP.“

